Solarpaket I: Bundestag und Bundesrat stimmen zu

Kein weiterer Aufschub für das Solarpaket I: Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Veränderungen zu. Wie es jetzt weitergeht.

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Installateur montiert ein Modul einer Photovoltaik-Anlage.

(Bild: Shutterstock)

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Das Solarpaket I ist am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Die Gesetzesänderungen machen sich für größere Teile der Bevölkerung vor allem durch neue Vorgaben für Balkonkraftwerke und beim Mieterstrom bemerkbar. Die Bundesregierung erhofft sich in der Folge eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus von Photovoltaik – von 7,5 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt im Jahr 2026. Potenziale werden auch im gewerblichen Bereich, etwa auf den Dächern von Supermärkten und Lagerhallen, gesehen.

Die Änderungen sollten ursprünglich schon zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft treten. Vor allem bei den Steckersolaranlagen kauften sich viele Interessierte schon im vergangenen Jahr Anlagen mit Mikrowechselrichtern, die bis zu 800 Watt einspeisen können.

Wegen Abstimmungsbedarf in der Ampelkoalition wurde Ende Dezember 2023 aber nur ein kleiner Teil des Gesetzes zur Abstimmung gebracht. Jetzt ging es um den zweiten Teil, der mit 384 Ja-Stimmen bei 79 Nein-Stimmen und 200 Enthaltungen vom Parlament angenommen wurde. Am frühen Nachmittag nahm sich gleich der Bundesrat in seiner Sitzung des Gesetzes an. Da er auf Anrufen eines Vermittlungsausschusses verzichtet, muss das Gesetz nun nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und verkündet werden. Es tritt am Tag der Verkündung in Kraft.

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Wer ein Balkonkraftwerk betreiben möchte, soll künftig weniger bürokratischen Aufwand haben. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt – vorgeschrieben ist dann nur noch die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesagentur. Die Anhebung der maximalen Leistung von 600 auf 800 Watt, die eingespeist werden darf, ist momentan noch nicht ohne Wenn und Aber, da hier auch eine noch zu ändernde VDE-Norm eine Rolle spielt. Ältere Stromzähler dürfen bis zu ihrer Erneuerung auch rückwärts laufen, sodass sich ungenutzter Solarstrom aus dem Balkonkraftwerk trotzdem positiv auf die Stromrechnung auswirken kann.

Mieter sollen künftig einfacher in den Genuss von eigenerzeugtem Strom kommen – bislang sei das schwierig gewesen, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Nachmittag im Bundesrat. Ein wesentlicher Punkt des Solarpakets I ist aus seiner Sicht auch Photovoltaik in der Landwirtschaft.

Die Debatte im Bundestag berührte hauptsächlich Kritikpunkte an der langen Dauer der Beratungen bis zum fertigen Gesetz und den Verzicht auf Atomstrom. Dr. Andreas Lenz (CSU) mahnte an, dass der Ausgleich von Angebot und Nachfrage – die Netzstabilität – keine Rolle in dem Gesetz spiele. Konrad Stockmeier (FDP) entgegnete, dass eine Strategie zum Speichern von Strom technologieoffen untersucht werden soll.

Für Diskussionen sorgte auch der Verzicht auf eine Förderung der inländischen Produktion von Solarmodulen. Hier wird vor allem die große Abhängigkeit von China als Risiko angesehen. Habeck erklärte dazu im Bundesrat, dass das Thema aber mit dem Net Zero Industrial Act der EU bald auch den Deutschen Bundestag wieder beschäftigen werde und er anstrebe, das Gesetz bis Anfang 2025 umgesetzt zu bekommen.

(mki)